Anlassbewilligungen

Checkliste für öffentliche Anlässe auf öffentlichem Grund

Anlassbewilligungen / Gastgewerbe

Verantwortlich für die Erteilung einer Betriebsbewilligung ist der Gemeinderat. Die erteilung einer Anlassbewilligung oder einer Verlängerung obliegt dem Gemeindepräsidenten. (Gesuch 30 Tage vorher einreichen)

Anlassbewilligungen / Verlängerungen

Wer einen Anlass bzw. eine Veranstaltung in der MZH Ilge durchführt und Getränke sowie Speisen an Ort und Stelle verkauft, benötigt eine Anlassbewilligung. Wer einen Anlass durchführt, der länger als bis 24.00 Uhr dauert, benötigt zudem eine Verlängerung. (Gesuch 30 Tage vorher einreichen).

Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen und Verlängerungen ist der Gemeindepräsident. Informationen und Formulare können entweder auf der Gemeindekanzlei, beim Abwart der Ilge, Thomas Betschart oder auf unten stehendem Link bezogen werden.

Gemeindepräsident Markus Bürgler
Lindenmatt 4, 6434 Illgau
Gemeindeverwaltung Illgau
6434 Illgau

Luzia Bürgler
Gemeindeschreiberin

Tel.: 041 830 10 84
Tel.: 041 830 10 66
Fax: 041 830 10 57
markus@buergler-dach.ch
 
Tel.: 041 830 10 66
gemeinde@illgau.ch

Öffnungszeiten:

Montag     13.30 Uhr bis 17.45 Uhr
Dienstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.45 Uhr
Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr    
Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.45 Uhr

Weitere Kontakte:

MZH Ilge
Hauswart: Thomas Betschart, Kirchengut  Tel.: 079 567 72 32

Wann wird eine Anlassbewilligung benötigt

Eine Anlassbewilligung benötigt

wer Getränke und Speisen zum Genuss an Ort und Stelle verkauft (z.B. Heimat-, Unterhaltungsabende,
Hallenturnier, Festwirtschaft, usw.)

wer Räumlichkeiten und/oder Plätze entgeltlich überlässt, für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke (Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer einen Eintritt bezahlen und die Speisen und Getränke selber mitbringen)

Gesuch um eine Anlassbewilligung
Checkliste für öffentliche Anlässe

Hier können sie die entsprechenden Dokumente herunterladen und/oder ausdrucken.

Wann wird eine Verlängerung benötigt

Eine Verlängerung der Öffnungszeiten benötigt wer einen Anlass (nur bewilligungspflichtige Anlässe) durchführt, welcher länger als bis 24.00 Uhr dauert.

Gesuch um eine Verlängerung

Hier können sie die entsprechenden Dokumente herunterladen und/oder ausdrucken.

 

Miete von Räumlichkeiten der MZH Ilge

Für die Vermietung von Räumlichkeiten und Material der MZH Ilge wenden Sie sich an den Abwart Thomas Betschart. Entsprechende Formulare für die Miete und Merkblätter können bei ihm bezogen oder direkt hier im Internet heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden.

Benützungsreglement MZH Ilge
Gebührenverordnung MZH Ilge
Gesuch um Benützung der MZH Ilge
Reinigung der MZH Ilge
Betriebsreglement Jugendraum

Hier können Sie die entsprechenden Dokumente herunterladen und/oder ausdrucken.

(Siehe Beiblatt Kontakte)

Gemeindeverwaltung        6434 Illgau        Tel. 041 830 10 66        Fax 041 830 10 57        E-Mail: gemeinde@illgau.ch