|
Steuergesetz des
Kantons Schwyz
Das
Schwyzer Steuerbuch
Hier finden Sie alle
gesetzlichen Grundlagen zum Thema Steuern im Kanton Schwyz.
Stundungen /
Zahlungsabkommen
Steuerpflichtige,
die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern
innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte
bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Stundung einreichen oder
beim Steueramt vorsprechen. Gemäss § 23 der Steuerbezugsverordnung
wird nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Verzugszins erhoben.
Fristerstreckungen
Natürliche Personen:
Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärungen sind vor
Ablauf der gesetzlichen Frist beim Gemeindekassieramt lllgau
einzureichen.
Juristische
Personen:
Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärungen sind vor
Ablauf der gesetzlichen Frist bei der Kantonalen Steuerverwaltung
Schwyz, Postfach 1232, 6431 Schwyz, zu beantragen.
Lohnabrechnungen
(nebenamtliche Angestellte) an die Gemeinde Illgau
Die betroffenen
haben ihre Stundenabrechnungen jeweils bis am 15. Dezember
eines jeden Jahres dem Gemeindekassieramt Illgau abzugeben.
Rechnungen an die
Gemeinde Illgau
Rechnungen an die
Gemeinde Illgau sind jeweils bis zum 31. Dezember eines jeden
Jahres dem Gemeindekassieramt Illgau abzugeben.
Unsere
Bankverbindung
Raiffeisenbank
Illgau
Konto 1711.91
Post
Konto 60-13118-6
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das
Gemeindekassier- und Steueramt gerne zur Verfügung.
Gemeindekassier- und Steueramt
Gemeindeverwaltung Illgau Tel.: 041 830
10 66
6434 Illgau Fax: 041 830 10 57
Öffnungszeiten:
|
Montag |
Vormittag geschlossen |
13.30 bis 17.45 Uhr |
|
Dienstag |
07.30
bis 12.00 Uhr |
13.30 bis 17.45 Uhr |
|
Mittwoch |
07.30
bis 12.00 Uhr |
Nachmittag geschlossen |
|
Donnerstag |
07.30
bis 12.00 Uhr |
13.30 bis 17.45 Uhr |
|
Freitag |
07.30
bis 12.00 Uhr |
13.30 bis 17.45 Uhr |
Zuständig:
Peter
Rickenbacher Tel.: 041 830 10 66
Gemeindekassier peter.rickenbacher@illgau.ch
|