Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Gemeinde Illgau ein Baugesuch einzureichen. Dies gilt gleichermassen für Gesuche innerhalb und ausserhalb der Bauzonen.
Baureglement
Das Baureglement der Gemeinde Illgau bezweckt in Verbindung mit dem Zonenplan eine geordnete Besiedlung und zweckmässige Nutzung des Bodens. Im weiteren regelt das Baureglement die Zonen- und Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren oder Abstands- und Gestaltungsvorschriften.
Erschliessungsplan
Das Raumplanungsgesetz verlangt die fristgerechte Erschliessung der Bauzonen durch das Gemeindewesen. Mit dem Erschliessungsplan werden diese Vorgaben umgesetzt.
Die Gemeinde leistet an den zweckmässigen Unterhalt von Strassen (Winterdienst, Instandhaltung), die von Strassengenossenschaften und Privaten unterhalten werden, Beiträge. Nicht beitragsberechtigt ist die Schneeräumung auf Haus- und Abstellplätzen. Die Beitragsberechtigten haben die Abrechnungen über den Schneeräumungsaufwand sowie den Strassenunterhalt jeweils bis Ende Juli der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem vom Gemeinderat festzulegenden Verteilschlüssel.
Nähere Informationen sind im Strassenbeitragsreglement ersichtlich.