Vermittleramt

Der Vermittler verkörpert die richterliche Gewalt (Judikative) auf der Gemeindeebene.
Er ist die erste Instanz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, z.B. bei arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei sonstigen zivilrechtlichen Streitsachen und Forderungen, nicht aber bei mietrechtlichen und eherechtlichen Angelegenheiten.

Kontakt Vermittleramt

Vermittleramt Illgau
Vermittler Henri Wilms
Dorfbachstrasse 18
6418 Rothenthurm

Tel. 079 373 47 56, E-Mail

 

Ansprechpartner

Henri Wilms, Vermittler, Tel. 079 373 47 56, E-Mail
Marlis Ulrich, Vermittler-Stv., Tel. 041 830 15 26

  • Klage Arbeitsrecht

    Beschreibung arbeitsrechtliche Klage

    Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will (der Kläger), hat ein entsprechendes Gesuch beim zuständigen Vermittleramt schriftlich unter genauer Angabe der Parteien sowie des Rechtsbegehrens einzureichen. Der Vermittler lädt die Parteien zur Schlichtungsverhandlung vor.
    (Bitte beachten Sie den Download "Klage Arbeitsrecht")
    Drucken Sie das Formular zum Ausfüllen aus und senden Sie es dem Vermittleramt Illgau zu.

    Das Schlichtungsverfahren ist bei arbeitsrechtlichen Klagen bis zu einem Streitwert von Fr. 30`000.00 kostenlos. 

    Kommt im Rahmen des Schlichtungsverfahrens eine Einigung zu Stande, wird eine Vereinbarung (Vergleich) unterzeichnet, worauf der Vermittler das Verfahren aufgrund dieser gütlichen Einigung erledigt. Diese Vorgehen kommt einem gerichtlichen Urteil gleich.
    Einigen sich die Parteien an der Schlichtungsverhandlung nicht, stellt der Vermittler dem Kläger den Weisungsschein für die nächste Gerichtsinstanz aus.

  • Schlichtungsgesuch

    Beschreibung Schlichtungsgesuch

    Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will (der Kläger), hat ein entsprechendes Gesuch beim zuständigen Vermittleramt schriftlich unter genauer Angabe der Parteien sowie des Rechtsbegehrens einzureichen. Der Vermittler lädt die Parteien zur Schlichtungsverhandlung vor.
    (Bitte beachten Sie dazu das Formular "Schlichtungsgesuch")
    Drucken Sie das Formular zum Ausfüllen aus und senden Sie es dem Vermittleramt Illgau zu.

    Das Schlichtungsverfahren ist kostenpflichtig. Das Schlichtungsverfahren wird vom Vermittler erst eingeleitet, wenn der Kläger eine Vorauszahlung von Fr. 250.00 entrichtet hat. Alle weitern Kosten fallen nach Aufwand an.

    Kommt im Rahmen des Schlichtungsverfahrens eine Einigung zu Stande, wird eine Vereinbarung (Vergleich) unterzeichnet, worauf der Vermittler das Verfahren aufgrund dieser gütlichen Einigung erledigt. Diese Vorgehen kommt einem gerichtlichen Urteil gleich.
    Einigen sich die Parteien an der Schlichtungsverhandlung nicht, stellt der Vermittler dem Kläger den Weisungsschein für die nächste Gerichtsinstanz aus.

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