Eidgenössische Vorlagen
Es gelangen keine eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung
Kantonale Vorlagen
- Änderung vom 28. September 2022 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.
Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Illgau
Bezirksvorlagen
- Abgabe Seewenstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl
- Erweiterung des Krematoriums Schwyz in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungngsanlage
Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Illgau
Kommunale Vorlagen
- Gebührenordnung der Gemeinde Illgau für das Langzeitparkieren
- Genehmigung der Statutenrevision des Zweckverbandes Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz (ZKRI)
Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Illgau
Urnenöffnung
Sonntag, 12. März 2023 10.00 bis 11.00 Uhr Gemeindeverwaltung
Der Gemeindehaus-Briefkasten wird am Abstimmungssonntag letztmals um 11.00 Uhr geleert.
Stimmberechtigt ist jede/r Schweizerbürger/In, welche/r in der Gemeinde Illgau als Einwohner/In gemeldet ist, das 18. Altersjahr erfüllt hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, sowie die Auslandschweizer und -schweizerinnen die durch die Gemeinde Illgau stimmberechtigt sind. Stimmberechtigte, die bis zum 7. März 2023 kein oder unvollständiges Stimmmaterial erhalten haben, melden sich bitte umgehend bei der Gemeindekanzlei Illgau.
Gemeinderat Illgau