Sonntag, 12. März 2023: Kant. Volksabstimmung, Bezirksabstimmung sowie kommunale Abstimmung

Am 12. März 2023 findet in allen Gemeinden des Kantons Schwyz eine kantonale Abstimmung und eine Bezirksabstimmung statt. Ebenso wird in der Gemeinde Illgau über kommunale Vorlagen abgestimmt.

Es werden folgende Vorlagen dem Stimmvolk unterbreitet:

Eidgenössische Vorlagen

Es gelangen keine eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung

 

Kantonale Vorlagen

  • Änderung vom 28. September 2022 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Erläuterungen

Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Illgau

 

Bezirksvorlagen

  • Abgabe Seewenstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl
  • Erweiterung des Krematoriums Schwyz in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungngsanlage

Erläuterungen

Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Illgau

 

Kommunale Vorlagen

  • Gebührenordnung der Gemeinde Illgau für das Langzeitparkieren
  • Genehmigung der Statutenrevision des Zweckverbandes Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz (ZKRI)

Erläuterungen

Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Illgau

 

Urnenöffnung

Sonntag, 12. März 2023 10.00 bis 11.00 Uhr Gemeindeverwaltung

Der Gemeindehaus-Briefkasten wird am Abstimmungssonntag letztmals um 11.00 Uhr geleert.

Stimmberechtigt ist jede/r Schweizerbürger/In, welche/r in der Gemeinde Illgau als Einwohner/In gemeldet ist, das 18. Altersjahr erfüllt hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, sowie die Auslandschweizer und -schweizerinnen die durch die Gemeinde Illgau stimmberechtigt sind. Stimmberechtigte, die bis zum 7. März 2023 kein oder unvollständiges Stimmmaterial erhalten haben, melden sich bitte umgehend bei der Gemeindekanzlei Illgau.

Gemeinderat Illgau

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