Gemeinderatssitzung vom 7. September 2016

An der Gemeinderatssitzung vom 7. September 2016 wurden folgende Traktanden behandelt:

Strassen: Winterdienst, Gebührenanpassung für die Schneefräsen auf den Winter 2017/2018

Für die Schneeräumung (Fräsen) besitzt die Gemeinde Illgau zwei Schneefräsen. Diese Schneefräsen werden auf den Gemeindestrassen aber auch zum Schneefräsen auf Privat- oder Genossenschaftsstrassen eingesetzt. Letztmals wurden die Ansätze im Winter 2011/2012 angepasst.
Neu werden die Ansätze auf Fr. 200.00 (Petrac) bzw. Fr. 155.00 (Holder) pro Stunde angepasst werden. Dennoch sind die marktüblichen Stundenansätze der Schneeräumungsmaschinen auch nach der Anpassung wesentlich höher. Daher sollen die Ansätze in den nächsten Jahren wieder überprüft und an die marktüblichen Preise angepasst werden.

 

Strassen: Ausbau Tunnel und Galerie Illgauerstrasse; Auftragsvergabe Fahrzeugrückhaltesysteme und Geländer

Für den Ausbau Tunnel und Galerie sind neue Fahrzeugrückhaltesysteme (Leitplanken) und verschiedene Geländer notwendig.
Die Fahrzeugrückhaltesysteme und Geländer betreffend dem Ausbau Tunnel und Galerie werden der Firma Kaufmann AG, Metallbautechnik und Leitsysteme, Goldau, gemäss Angebot im Umfang von Fr. 69‘789.60 in Auftrag gegeben.

 

Baubewilligungen

  • Felsabräumung Flüelenberg KTN 221, 216, Erich Heinzer, Flüelenberg, 6434 Illgau
  • Remise Ober Fallenfluh, KTN 264, Walter Betschart, Ober Fallenfluh, 6434 Illgau
  • Photovoltaikanlage, KTN 328, Iwan Bürgler, Lärche, 6434 Illgau

 

Abwasser: Leitungsneubau Sennmatt, Vergabe Baumeisterarbeiten

Bei der Sennmattstrasse beabsichtigen die Eigentümer einen Deckbelag einzubauen.
Die Hauptleitung in den Vorderoberberg ist bei den Liegenschaften Nägeli, Sennmatt 11 und Eichhörnli schadhaft. Die Leitung soll vor den Belagsarbeiten neu gebaut werden.
Die Arbeiten wurden im Einladungsverfahren ausgeschrieben. Eingeladen wurden drei Firmen.
Die Leitung soll im Herbst 2016 saniert werden.
Die Tiefbau- und Belagsarbeiten für den Leitungsneubau Sennmatt wurden der B. Bürgler AG, Illgau, zum Preis von total Fr. 29‘367.35 inkl. MWST in Auftrag gegeben.
Insgesamt hat die Firma B. Bürgler AG das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben, wobei der Preis ausschlaggebend war.

 

Tourismus: Einzug der Kurtaxen ab 01.01.2016

Das neue Kurtaxenreglement der Gemeinde Illgau ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Gemäss dem Reglement wird die Kurtaxe für jede entgeltliche Beherbergung in Hotels, Gasthäusern und Ferienheimen oder als Zweitwohnungskurtaxe erhoben.
Es wurde festgestellt, dass in den Gemeinden Morschach, Muotathal und Illgau teilweise eine unterschiedliche Interpretation darin besteht, ob ein Einheimischer auch die Zweitwohnungskurtaxe für eine leerstehende Wohnung zu zahlen hat.
Zur Klärung bei den Zweitwohnungskurtaxen hält der Gemeinderat Illgau fest, dass Einheimische keine Zweitwohnungskurtaxe zu zahlen haben. Bei einer Vermietung an auswärtige Personen ist aber die Tages-Kurtaxe abzurechnen.
Die Tourismus- und Freizeitkommission (TFK) wurde ermächtigt zu entscheiden, ob bei begründeten Fällen, wie z. B. Alphütten, keine Zweitwohnungskurtaxe erhoben wird und diese als TagesKurtaxe abgerechnet wird.

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