Gemeinderatssitzung vom 9. Juli 2019

An der Gemeinderatssitzung vom 9. Juli 2019 wurden folgende Traktanden behandelt:

Feuerwehr: Anpassung der Feuerwehr-Ersatzabgabe (Personen) und Feuerwehrbeitrag (Gebäude)

Die Ersatzabgabe wird momentan mit 6.5 %o pro Fr. 1000.00 des steuerbaren Einkommens (Kantonale Steuer) berechnet. Der Minimalbeitrag pro steuerpflichtige, natürliche Person beträgt Fr. 100.00, der Maximalbetrag Fr. 300.00.
In den letzten Jahren sind die Aufwendungen laufend gestiegen, dagegen gingen die Einnahmen merklich zurück. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die älteren Jahrgänge aufgrund ihres Alters aus der Beitragspflicht entlassen werden und mehr Ausgaben für den Unterhalt der Geräte generiert werden muss.
Um eine Steigerung der Einnahmen zu generieren, wird die Feuerwehr-Ersatzabgabe auf 6.5 Promille mit einer Abgabe von Minimum Fr. 100.00 und neu Maximum Fr. 400.00 festgelegt.

 

Friedhofwesen: Ergänzung des Reglements über das Bestattungs- und Friedhofwesens - Gemeinschaftsgrab

In den vergangenen sechs Jahren, seit Einführung des neuen Reglements, hat sich gezeigt, dass Angehörige gerne auch nach den 30 Tagen Kerzen oder Blumenschmuck zum Gemeinschafts-grab bringen.
Mit der Ergänzung im Reglement für das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Illgau stellt die Gemeinde einen einheitlichen Kerzenständer im Gemeinschaftsgrab zur Verfügung. So können Angehörige auch nach Ablauf von 30 Tagen den Verstorbenen mit einer Kerze gedenken.

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