Baubewilligungen:
- Photovoltaikanlage Balkongeländer Feldli, KTN 32, Stefan Ulrich Feldli und Roger Betschart, Feldli 6434 Illgau
- Vorentscheid Schulraumerweiterung, KTN 108 und 109, Ilge, 6434 Illgau
Feuerwehr: Übertragung der Beschaffungskompetenz an den Kanton
Mit RRB Nr. 29912024 hat der Regierungsrat beschlossen, die neuen Bestimmungen von §§ 6 Abs.2 Bst. d und 15 Abs.3 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012 (FSG; SRSZ 530.110) auf den 1. Mai 2024 in Kraft zu setzen. Damit ist das Amt für Militär-, Feuer- und Zivilschutz (AMFZ) auf Antrag der Gemeinde für die Beschaffung der Einsatzausrüstung der Angehörigen der Feuerwehr besorgt. Der Regierungsrat bestimmt die Gegenstände der Ausrüstung.
Bis anhin beschaffte jede Gemeinde im Kanton Schwyz die Brandschutzausrüstung für ihre Feuerwehr selbständig. Auch inskünftig wird es den Gemeinden freigestellt sein, ob sie diese Beschaffung weiterhin eigenständig besorgen oder sie dem AMFZ übertragen wollen.
Die Beschaffung der kommunalen Brandschutzausrüstung durch den Kanton wird finanzielle Auswirkungen haben:
- Die kantonale Beschaffung wird über den «Löschfünfer» finanziert.
- Diese Finanzierung entlastet die Gemeinden, welche sich der kantonalen Beschaffung anschliessen. lm Gegenzug entfällt für sie aber der Kantonsbeitrag von 15%, weil sie diese Beschaffung ja nicht mehr selber tätigen und finanzieren müssen.
- Gemeinden, welche die Brandschutzausrüstung für ihre Feuerwehr weiterhin eigenständig beschaffen, werden wie bisher einen kantonalen Kostenbeitrag von 15% erhalten.
- Der Sockelbeitrag an die Gemeinden gemäss RAK bleibt weiterhin bestehen.
Die Beschaffung von Brandschutzausrüstungen wird dem Amt für Militär-, Feuer- und Zivilschutz (AMFZ) übertragen.
Die Gemeinde wird in Zuge dessen, keinen Kantonsbeitrag von 15 % mehr erhalten, da diese Beschaffung nicht mehr selber getätigt und finanziert werden muss.
Energiestadt: Genehmigung Energieleitbild und Energiepolitische Zielsetzung der Gemeinde Illgau sowie Beantragung Label Energiestadt
Im Rahmen des Energiestadt-Prozesses ist im Bereich der Entwicklungsplanung die Erarbeitung einer Strategie auf Gemeindeebene erforderlich. Dieses Instrument ist unabdingbar um eine zu-kunftsgerichtete und innovative Energiepolitik zu betreiben.
Die Gemeinde Illgau hat mit GRB-Nr. 2020-0196, zusammen mit den Gemeinden Morschach und Muotathal, kommunale und regionale Leitsätze festgelegt. Diese Ziele sollen auch in den nächsten Jahren weiterverfolgt werden. Die Gemeinde Illgau geht mit den Ressourcen und der Energie verantwortungsvoll um und übernimmt dadurch eine Vorreiterrolle.
Die in diesem Beschluss integrierten Dokumente zur Bewertung der erreichten Punkte aus den Jahren 2020-2023 werden genehmigt.
Die gemeinsamen Massnahmen aus den energiepolitischen Aktivitätsprogrammen 2024-2027 der Gemeinden Illgau, Morschach und Muotathal wurden mit der Energiekommission erarbeitet und liegen dem Beschluss bei.
Das energiepolitische Aktivitätenprogramm 2024-2027, welches durch die Energiekommission erarbeitet wurde, wird genehmigt.
Die Überprüfung der Umsetzung obliegt dem Gemeinderat. In den nächsten Jahren wird zudem geprüft, in wie weit eine Neuzertifizierung für die nächste Periode ins Auge gefasst wird.
Dem Trägerverein Energiestadt wird beantragt, der Gemeinde Illgau die Rezertifizierung mit dem Label Energiestadt zu erlassen.
Tourismus: Statuten Stoos-Muotatal Tourismus GmbH - Neuüberarbeitung
Im März 2014 haben die drei Gemeinden Illgau, Muotathal und Morschach im Rahmen des Netzwerk Muotatal mit der Ausarbeitung der Strategie Tourismus & Freizeit gestartet.
Inzwischen ist die Stoos-Muotatal Tourismus GmbH fester Bestandteil der Region und der drei Gemeinden. Nach einer Neuausrichtung, welcher mit Beschluss Nr. 2021-0384 vom Gemeinderat Illgau angestossen und mit Beschluss-Nr. 2022-0100 bekräftigt wurde, ist die neue Zusammenarbeit zustande gekommen.
Die Totalrevision vom Kurtaxenreglement wurde vom Gemeinderat an die Urne überwiesen. Die Stimmbeteiligten stimmten am 18. Juni 2023 JA für das neue Kurtaxenreglement, welches daraufhin per 01.01.2024 in Kraft trat. In Zuge dessen sind die Statuten für die Stoos-Muotatal Tourismus GmbH zu überarbeiten.
Die Gründung der Stoos Muotatal Tourismus GmbH erfolgte durch die Gemeinden Illgau, Muotathal und Morschach.
Der Firmensitz der GmbH ist in der Gemeinde Morschach.
Die Statuten der neuen Tourismus GmbH werden gemäss Vorschlag gutgeheissen.