Gastgewerbe: Festsetzung der Freinächte für das Jahr 2016
Ab 1. Januar 1999 ist der Gemeinderat für das Gastgewerbegesetz innerhalb der Gemeinde verantwortlich. Gestützt auf diese Rechtsgrundlage ist der Gemeinderat für die Bewilligung der Freinächte zuständig (§ 16 lit. b des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken vom 10. September 1997).
Für das Jahr 2016 werden die Freinächte wie folgt festgesetzt:
- Greiflet (1. Fasnachtstag) 8. Januar
- GV Feuerwehr 5. Februar
- Güdelmontag 8. Februar
- Nationalfeiertag 31. Juli und 1. August
- Silvester 31. Dezember