Hauptaufgaben des Einwohneramtes:
In der Gemeinde Illgau sind per 31.12.2021 796 Personen wohnhaft. Per 31.12.2020 waren es 794.
Folgende Ereignisse finden Sie unter der Rubrik Zivilstandsamt:
Anmeldung bei Zuzug für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich am Schalter oder via eUmzug vorzunehmen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00
Ausländische Staatsangehörige
Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich am Schalter des Einwohneramtes vorzunehmen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz
Zuzug übrige Schweiz
Zuzug vom Ausland
Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00
Links
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich oder via eUmzug beim Einwohneramt der Gemeinde Illgau vorzunehmen.
Sie erhalten den benötigten Heimatschein gegen Vorlage des Schriftenempfangsscheines, den Sie bei Ihrer Anmeldung vom Einwohneramt Illgau erhalten haben.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige haben sich persönlich innerhalb 14 Tagen am Schalter des Einwohneramtes abzumelden.
Das Vorweisen des Ausländerausweises sowie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätsausweis, Personalausweis) ist erforderlich.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.
Schweizerbürger
Ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.
Sie können die Adressänderung telefonisch, am Schalter oder direkt per Internet melden. Ein Adressänderungsformular für die elektronische Meldung finden Sie im Online Schalter.
Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.
Heimatschein eines Schweizerbürgers
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland. Jede Person, die sich in einer neuen Gemeinde niederlässt, muss ihren Heimatschein beim Einwohneramt hinterlegen. Die Hinterlegung wird von der Zuzugs-Gemeinde mit einem Niederlassungsausweises (Schriftenempfangsschein) bestätigt.
Bei einem Wegzug erkundigen Sie sich bei Ihrer derzeitigen Einwohnergemeinde über die Aktualität Ihres Heimatscheines. Sollten Sie einen neuen Heimatschein benötigen, bestellen Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. (Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illgau sind dem Zivilstandsamt Innerschwyz zugeteilt).
Bestellen Sie Ihren Heimatschein direkt bei der Gemeinde Schwyz. Ein Bestellformular dazu finden Sie in unserem Online Schalter.
Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte kann nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung Illgau beantragt werden.
Nähere Informationen zum Passbüro:
Amt für Migration
Passbüro
Steistegstrasse 13
Postfach 462
6431 Schwyz
Tel. 041 819 21 05
E-Mail
Webseite
Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren:
Beantragung der Identitätskarte (ID) auf der Gemeindeverwaltung Illgau
Kosten für Identitätskarte und Pass
Geburt
Tod
Wer sich in Illgau aufhält, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz aufzugeben, hat sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt zum Wochenaufenthalt anzumelden und einen Heimatausweis (Interimsausweis) der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. Die Meldung als Wochenaufenthalter/in ist mit Kosten verbunden.
Ausreichend begründet ist ein Wochenaufenthalt bei:
Anderweitige Beanspruchung des Wochenaufenthaltes müssen Sie eingehend begründen. Wir bitten Sie dazu, persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorzusprechen.
Heimatausweis
Ein Heimatausweis wird in der Regel für den Wochenaufenthalt (Zweitwohnsitz) in einer anderen Gemeinde benötigt und wird nur für Schweizer und Schweizerinnen ausgestellt.
Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde, in der Sie sich als Wochenauftenthalter/in melden möchten, über die Anmeldeformalitäten und die benötigten Unterlagen.
Das kantonale Amt für Migration ist immer dann zuständig, wenn ausländische Personen hier leben oder arbeiten möchten (Einreise/Aufenthalt) oder als Asylsuchende dem Kanton Schwyz zugewiesen werden.
Das Amt ist auch dafür verantwortlich, dass untragbare Ausländerinnen und Ausländer oder solche, deren Aufenthalt abgelaufen ist, die Schweiz wieder verlassen.
An- und Abmeldung in der Gemeinde Illgau
Weitere Infos finden Sie in den Bereichen An- und Abmeldung.
Ablauf der Aufenthaltsbewilligung
Falls Ihre Aufenthaltsbewilligung demnächst abläuft, bringen Sie bitte folgende Dokumente auf die Gemeindekanzlei:
Wichtig: Die Formulare müssen vor Ort auf der Gemeindekanzlei unterschrieben werden.