Hauptaufgaben des Einwohneramtes:
In der Gemeinde Illgau sind per 31.12.2023 804 Personen wohnhaft. Per 31.12.2022 waren es 806.
Folgende Ereignisse finden Sie unter der Rubrik Zivilstandsamt:
Anmeldung bei Zuzug für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich am Schalter oder via eUmzug vorzunehmen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00
Ausländische Staatsangehörige
Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich am Schalter des Einwohneramtes vorzunehmen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz
Zuzug übrige Schweiz
Zuzug vom Ausland
Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00
Links
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich oder via eUmzug beim Einwohneramt der Gemeinde Illgau vorzunehmen.
Sie erhalten den benötigten Heimatschein gegen Vorlage des Schriftenempfangsscheines, den Sie bei Ihrer Anmeldung vom Einwohneramt Illgau erhalten haben.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige haben sich persönlich innerhalb 14 Tagen am Schalter des Einwohneramtes abzumelden.
Das Vorweisen des Ausländerausweises sowie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätsausweis, Personalausweis) ist erforderlich.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.
Schweizerbürger
Ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.
Sie können die Adressänderung telefonisch, am Schalter oder direkt per Internet melden. Ein Adressänderungsformular für die elektronische Meldung finden Sie im Online Schalter.
Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.
Heimatschein eines Schweizerbürgers
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland.
Seit dem 01.01.2024 werden im Kanton Schwyz die Heimatscheine nicht mehr hinterlegt bei den Einwohnerämter.
Es gibt vereinzelte Kantone, in denen der Heimatschein noch hinterlegt wird, hierzu erkundigen Sie sich bitte bei der Zuzugsgemeinde. Sollten Sie einen neuen Heimatschein benötigen, bestellen Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. (Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illgau sind dem Zivilstandsamt Innerschwyz zugeteilt).
Heimatausweis für schweizer Bürgerinnen und Bürger
Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter, (Nebenwohnsitz während einem Studium, befristeter Arbeitsaufenthalt oder Saisonstelle etc.) in einer anderen Gemeinde benötigt. In diesem Fall wird das Domizil in der Gemeinde Illgau nicht aufgelöst und der Hauptwohnsitz (Niederlassung) bleibt in Illgau bestehen.
Der Heimatausweis können Sie persönlich am Schalter, telefonisch oder per Mail bestellen. Er kann für 1 oder 2 Jahre ausgestellt werden und ist Gebührenpflichtig.
Bei einem Aufenthalt in Altersheimen oder Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Sie können die Wohnsitzbestätigung persönlich am Schalter, telefonisch oder per Mail bestellen.
Es gibt zwei Varianten von Wohnsitzbestätigungen: eine einfache Version mit Personalien und Zuzugsdatum oder die ausführliche Version mit Personalien und Auflistung sämtlicher Zu- und Wegzüge. Die Bestätigung ist Gebührenpflichtig.
Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte kann nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung Illgau beantragt werden.
Nähere Informationen zum Passbüro:
Amt für Migration
Passbüro
Steistegstrasse 13
Postfach 462
6431 Schwyz
Tel. 041 819 21 05
E-Mail
Webseite
Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren:
Beantragung der Identitätskarte (ID) auf der Gemeindeverwaltung Illgau
Kosten für Identitätskarte und Pass
Geburt
Tod
Das kantonale Amt für Migration ist immer dann zuständig, wenn ausländische Personen hier leben oder arbeiten möchten (Einreise/Aufenthalt) oder als Asylsuchende dem Kanton Schwyz zugewiesen werden.
Das Amt ist auch dafür verantwortlich, dass untragbare Ausländerinnen und Ausländer oder solche, deren Aufenthalt abgelaufen ist, die Schweiz wieder verlassen.
An- und Abmeldung in der Gemeinde Illgau
Weitere Infos finden Sie in den Bereichen An- und Abmeldung.
Ablauf der Aufenthaltsbewilligung
Falls Ihre Aufenthaltsbewilligung demnächst abläuft, bringen Sie bitte folgende Dokumente auf die Gemeindekanzlei:
Wichtig: Die Formulare müssen vor Ort auf der Gemeindekanzlei unterschrieben werden.