Einwohneramt

Hauptaufgaben des Einwohneramtes:

  • Erteilung von Auskünften
  • Führung des Einwohnerregisters
  • Führung des Stimmregisters
  • Zuzüge / Wegzüge behandeln
  • Adressmutationen
  • Ausstellung verschiedener Bestätigungen
  • Erhebung von Einwohnerstatistiken


In der Gemeinde Illgau sind per 31.12.2023 804 Personen wohnhaft. Per 31.12.2022 waren es 806.


Folgende Ereignisse finden Sie unter der Rubrik Zivilstandsamt:

  • Ziviltrauung/Eintragung einer Partnerschaft
  • Geburten
  • Heimatscheine etc.


Ansprechpartner

Eveline Hunziker, Leiterin Einwohneramt, Tel. 041 830 10 66 E-Mail
Brigitte Grab, Verwaltungsangestellte, Tel. 041 830 10 66, E-Mail

  • Anmeldung bei Zuzug

    Anmeldung bei Zuzug für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

    Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich am Schalter oder via eUmzug vorzunehmen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Heimatschein (Original)
    • Identitätskarte oder Reisepass
    • Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
    • Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG)

    Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00


    Ausländische Staatsangehörige

    Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich am Schalter des Einwohneramtes vorzunehmen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz

    • Identitätskarte / Reisepass
    • Ausländerausweis
    • Familien-, Ehedokumente
    • Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG)
    • Mietvertrag

    Zuzug übrige Schweiz

    • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
    • Familien-, Ehedokumente
    • Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG)
    • Mietvertrag

    Zuzug vom Ausland

    • Identitätskarte / Reisepass
    • 1 Passfoto
    • Familien-, Ehedokumente
    • Mietvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Gesuchsformular E1

    Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00

    Links

  • Abmeldung bei Wegzug

    Schweizer Bürgerinnen und Bürger

    Die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen persönlich oder via eUmzug beim Einwohneramt der Gemeinde Illgau vorzunehmen.

    Sie erhalten den benötigten Heimatschein gegen Vorlage des Schriftenempfangsscheines, den Sie bei Ihrer Anmeldung vom Einwohneramt Illgau erhalten haben.

    Die Abmeldung ist kostenlos.


    Ausländische Staatsangehörige

    Ausländische Staatsangehörige haben sich persönlich innerhalb 14 Tagen am Schalter des Einwohneramtes abzumelden.

    Das Vorweisen des Ausländerausweises sowie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätsausweis, Personalausweis) ist erforderlich.

    Die Abmeldung ist kostenlos.


    Wegzug ins Ausland

    Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.

    Schweizerbürger

    • persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (1 Monat vor der Ausreise)
    • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1-2 Monate vor der Ausreise)
    • Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger müssen sich mit dem Kreiskommando Schwyz in Verbindung setzen:
      Kreiskommando Schwyz
      Schlagstrasse 87
      6430 Schwyz
      Tel. 041 819 22 35

    Ausländische Staatsangehörige

    • persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes
    • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, falls Sie ordentlich besteuert werden (1-2 Monate vor der Ausreise)
    • allfällige Beantragung einer Reservierung der C-Bewilligung beim Amt für Migration (3 Monate vor Ausreise)
  • Adressänderung

    Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.

    Sie können die Adressänderung telefonisch, am Schalter oder direkt per Internet melden. Ein Adressänderungsformular für die elektronische Meldung finden Sie im Online Schalter.

    Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.

  • Heimatschein

    Heimatschein eines Schweizerbürgers

    Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland. 
    Seit dem 01.01.2024 werden im Kanton Schwyz die Heimatscheine nicht mehr hinterlegt bei den Einwohnerämter.

    Es gibt vereinzelte Kantone, in denen der Heimatschein noch hinterlegt wird, hierzu erkundigen Sie sich bitte bei der Zuzugsgemeinde. Sollten Sie einen neuen Heimatschein benötigen, bestellen Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. (Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illgau sind dem Zivilstandsamt Innerschwyz zugeteilt).

  • Heimatausweis

    Heimatausweis für schweizer Bürgerinnen und Bürger

    Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter, (Nebenwohnsitz während einem Studium, befristeter Arbeitsaufenthalt oder Saisonstelle etc.) in einer anderen Gemeinde benötigt. In diesem Fall wird das Domizil in der Gemeinde Illgau nicht aufgelöst und der Hauptwohnsitz (Niederlassung) bleibt in Illgau bestehen.

    Der Heimatausweis können Sie persönlich am Schalter, telefonisch oder per Mail bestellen. Er kann für 1 oder 2 Jahre ausgestellt werden und ist Gebührenpflichtig.

    Bei einem Aufenthalt in Altersheimen oder Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.

  • Wohnsitzbestätigung

    Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

    Sie können die Wohnsitzbestätigung persönlich am Schalter, telefonisch oder per Mail bestellen.
    Es gibt zwei Varianten von Wohnsitzbestätigungen: eine einfache Version mit Personalien und Zuzugsdatum oder die ausführliche Version mit Personalien und Auflistung sämtlicher Zu- und Wegzüge. Die Bestätigung ist Gebührenpflichtig.

  • Pass / Identitätskarte

    Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte kann nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung Illgau beantragt werden.

    Nähere Informationen zum Passbüro:

    Amt für Migration
    Passbüro
    Steistegstrasse 13
    Postfach 462
    6431 Schwyz

    Tel. 041 819 21 05
    E-Mail
    Webseite

    Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren:

    Pass 10 (Internetantrag)

    Beantragung der Identitätskarte (ID) auf der Gemeindeverwaltung Illgau

    • persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
    • Alte ID-Karte mitbringen
    • Falls die ID-Karte verloren gegangen ist, müssen Sie beim einem beliebigen Polizeiposten eine Verlustanzeige verlangen und mitbringen
    • 1 aktuelles Passfoto - Fotomustertafel beachten
    • Die Kosten für die ID-Karte müssen bar am Schalter der Gemeindekanzlei bezahlt werden
    • Lieferfrist: Maximal 15 Arbeitstage 
    • Weitere Informationen zu den Ausweisen sind unter www.schweizerpass.ch Rubrik Ausweise ersichtlich

    Kosten für Identitätskarte und Pass

    • ID für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 70.00
    • ID für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 35.00
    • Pass für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 145.00
    • Pass für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 65.00
    • Pass und ID für Erwachsende, CHF 158.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
    • Pass und ID für Kinder, CHF 78.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
  • Geburt / Tod

    Geburt

    • Geburten werden dem Einwohneramt automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
    • Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums)

    Tod

    • Todesfälle ausserhalb der Gemeinde werden automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
    • Todesfälle innerhalb der Gemeinde sind umgehend unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung dem Einwohneramt zu melden.
  • Informationen für ausländische Staatsbürger

    Das kantonale Amt für Migration ist immer dann zuständig, wenn ausländische Personen hier leben oder arbeiten möchten (Einreise/Aufenthalt) oder als Asylsuchende dem Kanton Schwyz zugewiesen werden.

    Das Amt ist auch dafür verantwortlich, dass untragbare Ausländerinnen und Ausländer oder solche, deren Aufenthalt abgelaufen ist, die Schweiz wieder verlassen.

    An- und Abmeldung in der Gemeinde Illgau

    Weitere Infos finden Sie in den Bereichen An- und Abmeldung.

    Ablauf der Aufenthaltsbewilligung

    Falls Ihre Aufenthaltsbewilligung demnächst abläuft, bringen Sie bitte folgende Dokumente auf die Gemeindekanzlei:

    • die Verfallanzeige (Ablauf Aufenthaltsbewilligung)
    • bestehender Ausländerausweis
    • amtliches Ausweispapier (Pass, ID-Ausweis)

    Wichtig: Die Formulare müssen vor Ort auf der Gemeindekanzlei unterschrieben werden.

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