Wie komme ich zu einer Erbbescheinigung nach einem Todesfall?
Eine Erbbescheinigung bestätigt, dass die darauf aufgeführten Personen, unter Vorbehalt sämtlicher erbrechtlicher Klagen, als Erben anerkannt sind.
Die Bescheinigung wird hauptsächlich als Erbenausweis für Bank-, Versicherungs- und Grundstückgeschäfte benötigt.
Die Erbbescheinigung muss beim Erbschaftsamt desjenigen Bezirkes, welchem die letzte zivilrechtliche Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen angehört, ausdrücklich verlangt werden.
Die Erbbescheinigung kann erst drei Monate nach dem Todesfall ausgestellt werden, begründend durch die dreimonatige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft. (Über Ausnahmefälle entscheidet das Erbschaftsamt).
Die Ausstellung der Erbbescheinigung ist mit Kosten verbunden.
Die Erben der im Bezirk Schwyz wohnaft gewesenen verstorbenen Person, können die Erbbescheinigung mit dem Formular "Bestellung Erbbescheinigung" beim Erbschaftsamt des Bezirk Schwyz anfordern.
Für eine Erbausschlagung benützen Sie das Formular "Erbausschlagungserklärung."
Erbschaftsamt Bezirk Schwyz
Brüöl 7
6430 Schwyz
Tel. 041 819 67 33
E-Mail