Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz umfasst verschiedene zivile Mittel, um die Bevölkerung bei Katastrophen und anderen Notlagen zu schützen.

Die Verantwortung für die Bewältigung eines Ereignisses liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund hilft bei Schadenereignissen von nationalen Ausmassen. Der Bevölkerungsschutz richtet sich vor allem auf die Bewältigung von Katastrophen aus.

Für Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen sind in erster Linie Feuerwehr und Polizei zuständig. Für grössere Schadenfälle oder längerfristige Hilfseinsätze müssen jedoch unter Umständen weitere Hilfskräfte wie der Zivilschutz angefordert werden. Für solche Fälle muss ein kommunaler Gemeindefürhungsstab zur Verfügung stehen.

Das Amt des Gemeindefürhungsstabs-Chefs hat der amtierende Gemeindepräsident inne. Er entscheidet über die Einberufung des gesamten Gemeindefürhungsstabs bei einem Krisenfall.

 

Ansprechpartner

Roland Beeler, GFS-Chef, Tel. 041 830 10 66 (Gemeinde), E-Mail
Guido Betschart, C ZS Muotathal-Illgau
Im Notfall: Tel. 117 (Kapo)

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