Die Gemeindeschreiberin leitet die Gemeindeverwaltung und führt die Geschäfte der Gemeindekanzlei.
Sie wird vom Stimmbürger jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Zur Wahl sind nur Bewerber zugelassen, welche über ein Wahlfähigkeitszeugnis verfügen.
Zum Aufgabenbereich der Gemeindeschreiberin gehören:
- Geschäftsführung für Gemeinderat und Gemeindeversammlung
- Mitarbeit und Aufsicht bei der Ermittlung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen
- Administrative Führung der Gemeindeverwaltung
- Beratung und Information der Behörde in fachlichen und rechtlichen Belangen
- Ansprechpartner der Bevölkerung für Anliegen und Probleme
- Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen
- Vertreter der Gemeinde gegenüber Dritten