Bauamt / Strassenwesen

Das Bauamt ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren, das Strassenwesen und die Schneeräumung auf den Gemeindestrassen.

 

Ansprechpartner

Peter Rickenbacher, Bausekretär, Tel. 041 830 10 06, E-Mail
zuständige Gemeinderäte: Daniel Schelbert, Baupräsident, E-Mail , Markus Betschart, Werke, E-Mail

  • Baubewilligungsverfahren

    Planen und Bauen im Kanton Schwyz

    Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Gemeinde Illgau ein Baugesuch einzureichen. Dies gilt gleichermassen für Gesuche innerhalb und ausserhalb der Bauzonen.

  • Baureglement

    Das Baureglement der Gemeinde Illgau bezweckt in Verbindung mit dem Zonenplan eine geordnete Besiedlung und zweckmässige Nutzung des Bodens. Im weiteren regelt das Baureglement die Zonen- und Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren oder Abstands- und Gestaltungsvorschriften.

  • Erschliessungsplan

    Das Raumplanungsgesetz verlangt die fristgerechte Erschliessung der Bauzonen durch das Gemeindewesen. Mit dem Erschliessungsplan werden diese Vorgaben umgesetzt.

  • Strassenwesen

    Strassenmeister

    Gabriel Betschart, Wyde
    Tel. 079 293 92 31

    Strassenmeister-Stv.
    Oski Betschart, Husmatt
    Tel. 079 341 22 85

    Entschädigung Schneeräumung / Strassenwesen

    Die Gemeinde leistet an den zweckmässigen Unterhalt von Strassen (Winterdienst, Instandhaltung), die von Strassengenossenschaften und Privaten unterhalten werden, Beiträge. Nicht beitragsberechtigt ist die Schneeräumung auf Haus- und Abstellplätzen. Die Beitragsberechtigten haben die Abrechnungen über den Schneeräumungsaufwand sowie den Strassenunterhalt jeweils bis Ende Juli der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem vom Gemeinderat festzulegenden Verteilschlüssel.

    Nähere Informationen sind im Strassenbeitragsreglement ersichtlich.

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