Bestattungsamt

Ansprechpartner

Maya Kryenbühl-Blattmann, Gemeindeschreiberin, Tel. 041 830 10 66, E-Mail

  • Was ist in einem Todesfall zu tun?

    Oftmals herrscht bei Angehörigen eine gewisse Ratlosigkeit, wenn es darum geht, die notwendigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Wir möchten Ihnen helfen, sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden. Es ist unser Anliegen, Ihnen in schwieriger Zeit behilflich zu sein.

    Wegleitung Todesfall

    Bei einem Todesfall zu Hause ist vorerst der Hausarzt oder der Notarzt anzurufen. Dieser erstellt die ärztliche Todesbescheinigung.

    Bei einem Todesfall im Spital werden die amtlichen Formalitäten durch das Spitalpersonal geregelt.

    Bei einem Todesfall im Heim wird der zuständige Hausarzt oder der Notarzt benachrichtigt. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

    Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall (Unfall, Suizid, Verbrechen) muss unverzüglich die Kantonspolizei informiert werden.

  • Bestattungswesen

    Der Tod trifft die Angehörigen meist unerwartet und schmerzlich. Oft fällt es den Angehörigen schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben.

    Mit dem Erstellen einer Bestattungsverfügung oder Anleitung im Todesfall können viele Fragen im Voraus geklärt werden und entlasten die Hinterbliebenen.

    Wünsche über die Bestattung sollen nicht im Testament festgehalten werden, da letztwillige Verfügungen erst innert Monatsfrist nach Einreichung eröffnet werden. Die Angehörigen sollen über Wünsche informiert werden. Bestattungsverfügungen können beim Einwohneramt hinterlegt werden.

  • Friedhofwesen

    Die Friedhofverwaltung wird durch das Sekretariat der Friedhofkommission geführt. Sie ist zuständig für die Gräberzuteilung, das Ausstellen der Bestattungsbewilligung, das Führen der Bestattungs- und Gräberkontrolle usw.

    Der röm.-kath. Gemeindefriedhof ist eine öffentliche Begräbnisstätte für alle Einwohner der Gemeinde Illgau, ohne Rücksicht auf ihre Glaubensrichtung. Nicht ortsansässig gewesene Personen können unter gewissen Voraussetzungen auf dem röm.-kath. Friedhof beigesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen unter 041 830 10 66 gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

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