Oftmals herrscht bei Angehörigen eine gewisse Ratlosigkeit, wenn es darum geht, die notwendigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Wir möchten Ihnen helfen, sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden. Es ist unser Anliegen, Ihnen in schwieriger Zeit behilflich zu sein.
Wegleitung Todesfall
Bei einem Todesfall zu Hause ist vorerst der Hausarzt oder der Notarzt anzurufen. Dieser erstellt die ärztliche Todesbescheinigung.
Bei einem Todesfall im Spital werden die amtlichen Formalitäten durch das Spitalpersonal geregelt.
Bei einem Todesfall im Heim wird der zuständige Hausarzt oder der Notarzt benachrichtigt. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall (Unfall, Suizid, Verbrechen) muss unverzüglich die Kantonspolizei informiert werden.