Baubewilligungen
- Landverbesserung / Steinabräumung Wartberg und Wart, KTN 262/260, Erich Betschart, Wartberg, 6434 Illgau
- Offener Autounterstand, Lindenmatt 9 KTN 19, René und Nadia Betschart-Schelbert, Lin-denmatt 9, 6434 Illgau und Iwan und Edith Bürgler-Betschart, Lärche, 6434 Illgau
- Photovoltaikanlage, KTN 310, Benjamin Gisler, Sennmatt 12, 6434 Illgau
- Abbruch und Neubau Posthaus und Dörflihaus, Umbau Sigristenhaus Illgau, KTN 1, 2, 4 und 5, Sigristenhaus AG, Restaurant Sigristenhaus, 6434 Illgau
Umweltschutz: Anpassung Kehricht-Grundgebühren
Gemäss dem Abfallreglement Art. 16 Abs. 2 haben in der Gemeinde Illgau alle steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen die Grundgebühr zu entrichten. Die Rechnungen werden jeweils per Mitte Jahr den Steuerpflichtigen zugestellt.
In den letzten Jahren sind die Entsorgungsgebühren angestiegen. Zudem gingen die Einnahmen der Kehrichtgrundgebühren stetig zurück.
Die aktuellen Gebühren von Fr. 35.00 pro steuerpflichtige Person ergeben für das Jahr 2019 ei-nen Ertrag von Total ca. Fr. 15´800.00. Mit diesem Ertrag können die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden. Durch eine Erhöhung der Grundgebühr auf neu Fr. 50.00 generiert man einen Ertrag von Fr. 22´600.00.
Die Grundgebühren bei der Abfallentsorgung werden auf den 1. Januar 2020 um Fr. 15.00 erhöht. Sie beträgt ab 1. Januar 2020 für alle steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen neu Fr. 50.00 pro Jahr.
Die Sackgebühren und die Sperrgutgebühren bleiben unverändert.