Gemeinderatssitzung vom 3. Februar 2022

An der Gemeinderatssitzung vom 3. Februar 2022 wurden folgende Traktanden behandelt:

Kehrichtwesen: Gesuch um Erlass der Kehrichtgrundgebühr; Anna Bürgler, Bachrand, 6434 Illgau

Die Gemeinde Illgau verfügt über kein eigenes Alters- und Pflegeheim. Ältere oder pflegebedürftige Einwohner/Innen von Illgau sind deshalb üblicherweise im Alters- und Pflegeheim einer andern Gemeinde untergebracht.
Die Einwohner/Innen, welche auswärts in einem Heim untergebracht sind, bleiben im Regelfall in Illgau niedergelassen (angemeldet). Dadurch sind sie weiterhin verpflichtet, die Grundgebühr für den Entsorgungsaufwand zu entrichten.
Art. 16 Abs. 2, Gebühreneinzug, des Abfallreglements lautet wie folgt: „Die Grundgebühr haben alle in der Gemeinde steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen (aufgrund ihrer persönli-chen oder wirtschaftlichen Zugehörigkeit) zu entrichten“.
Im gleichen Artikel wird dem Gemeinderat folgende Kompetenz eingeräumt:    
„Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen die Aussetzung oder Minderung der Grundgebühr bewilligen“.
Frau Anna Bürgler-Bürgler, wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 von der Kehrichtgrundgebühr solange befreit, wie sie ihren Aufenthalt nicht in der Gemeinde Illgau hat.

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