Gemeinderatssitzung vom 1. Februar 2024

An der Gemeinderatssitzung vom 1. Februar 2024 wurden folgende Traktanden behandelt:

Baubewilligungen: 

  • An- und Umbau Laufstall mit Solaranlage, KTN 496, Reichmuth Gilg, Buoflen, 6434 Illgau


Kehrichtwesen: Gesuch um Erlass der Kehrichtgrundgebühr; Katharina Bürgler-Vieli, ehemals Schmiede, 6434 Illgau

Die Gemeinde Illgau verfügt über kein eigenes Alters- und Pflegeheim. Ältere oder pflegebedürftige Einwohner/Innen von Illgau sind deshalb üblicherweise im Alters- und Pflegeheim einer anderen Gemeinde untergebracht.

Die Einwohner/Innen, welche auswärts in einem Heim untergebracht sind, bleiben im Regelfall in Illgau niedergelassen (angemeldet). Dadurch sind sie weiterhin verpflichtet, die Grundgebühr für den Entsorgungsaufwand zu entrichten.

Art. 16 Abs. 2, Gebühreneinzug, des Abfallreglements lautet wie folgt: „Die Grundgebühr haben alle in der Gemeinde steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen (aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zugehörigkeit) zu entrichten“.

Frau Katharina Bürgler-Vieli, wohnhaft im Alterszentrum Rubiswil in Ibach wird ab dem 01.01.2024 von der Kehrichtgrundgebühr solange befreit, wie sie ihren Aufenthalt nicht in der Gemeinde Illgau hat.

 

Schulwesen: Kostenübernahme für eine Heilpädagogische Zusatzausbildung von Lehrper-son Hannes Betschart

An der Pädagogischen Hochschule Schwyz kann berufsbegleitend der CAS Einführung in die Integrative Förderung (EIF) absolviert werden. Der Lehrgang dauert 1 ½ Jahre und befähigt ausgebil-dete Lehrpersonen dazu, in integrativen und separativen Settings Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten zu unterrichten.

Lehrperson Hannes Betschart beabsichtigt, die Zusatzausbildung CAS EIF berufsbegleitend anzutreten. 

Die Kosten für eine Ausbildung belaufen sich auf Fr. 10´000.00 und werden zur Hälfte vom Kanton mitfinanziert. Die Restkosten von Fr. 5´000.00 sind selbst zu tragen und werden anteilsmässig von Hannes Betschart und der Gemeinde finanziert. 

Hannes Betschart verpflichtet sich nach dem Abschluss der Ausbildung drei Jahre die Funktion als Heilpädagoge in Illgau auszuüben. Bei vorzeitiger Kündigung sind die Kosten anteilsmässig an die Gemeinde zurück zu erstatten.

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