Gemeinderatssitzung vom 23. April 2024

An der Gemeinderatssitzung vom 23. April 2024 wurden folgende Traktanden behandelt:

Baubewilligungen: 

  • Erneuerung Dachhaut Magazin Wäldli, KTN 86, 6434 Illgau


Schulwesen: Schaffung einer Stelle für die Schulsozialarbeit fürs Jahr 2025

Die Primarschule Illgau hat aktuell keine Schulsozialarbeit vor Ort. Der Bedarf an Unterstützung zu Themen aus den sozialen Bereichen steigt.

Die Schulsozialarbeit arbeitet ressourcenorientiert mit den Stärken der Schülerinnen und Schüler an ihrer individuellen und sozialen Entwicklung der Persönlichkeit. Sie berät, begleitet und unterstützt Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern in Krisensituationen. Die Schulsozialarbeit wirkt stärkend bei der Bewältigung von persönlichen und sozialen Problemen. Sie sucht gemeinsam mit allen Beteiligten nach geeigneten Lösungen. Die Schulsozialarbeit ist vertraulich und untersteht der Schweigepflicht. Informationen dürfen ohne das Einverständnis der Betroffenen nicht weitergegeben werden.

Für die Schulsozialarbeit sollen Fr. 12'000.00 fürs Jahr 2025 ins Budget aufgenommen werden.

Der Einsatz wird auf Stundenbasis entschädigt.

Der Schulrat wird mit der Anstellung einer (oder mehreren) geeigneten Person(en) beauftragt. 

Der Schulrat wird mit dem Vollzug der Massnahme beauftragt. Die Notwendigkeit des Einsatzes einer Schulsozialarbeiterin eines Schulsozialarbeiters soll durch den Schulrat regelmässig überprüft werden. 


Schulwesen: Weiterführung der befristeten Anstellung einer Klassenassistenz für das Schuljahr 2024/25

Die Unterstufe ist aktuell sehr gross und hat zudem ein paar Kinder mit Lernschwierigkeiten. Um die Situation bewältigen zu können, und zudem auch Unterstützung in der Mittelstufe zu bieten, ist der Einsatz einer Klassenassistenz sinnvoll.

Mit dem Einsatz einer Klassenassistenz kann die Situation entschärft werden. Sowohl die Lehrpersonen als auch die Kinder können durch diese Massnahme profitieren. 

Die Klassenassistenz muss über keine bestimmte pädagogische Ausbildung verfügen. Die Person soll als Voraussetzung viel Geduld und Freude im Umgang mit Kindern mitbringen. Die Anstellung kann auch von mehr als einer Person wahrgenommen werden.

Der Einsatz einer (oder mehreren) Klassenassistenz(en) die je nach Bedarf in verschiedenen Klas-sen eingesetzt werden kann wird bewilligt. Der Einsatz wird für vier Lektionen pro Woche bewilligt.

Der Schulrat Illgau erhält die Kompetenz, das Pensum der Klassenassistenz für die Kinder selber je nach Bedarf bis maximal vier Wochenlektionen festzulegen. 

Die Massnahme soll per 19. August 2024 in Kraft treten. Sie ist bis 31. Juli 2025 befristet. Anschliessend ist durch den Schulrat ein neuerlicher Antrag zu stellen, sollte die Massnahme noch notwendig sein. 

Der Schulrat wird mit der Anstellung einer (oder mehreren) geeigneten Person(en) beauftragt. Die Entlöhnung für die Anstellung wird im Stundenlohn, zum Ansatz der nebenamtlichen Angestellten der Gemeinde Illgau erfolgen. Das Personalreglement der Gemeinde Illgau ist massgebend für die Anstellung.

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